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Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung “Observatoire national de la qualité scolaire” ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.onqs.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige Text- oder Symbolkontraste, Links oder Eingabebereiche sind nicht ausreichend;
  • Einige Markierungen müssen verbessert oder hinzugefügt werden, um den Zugang mit Hilfe von Hilfsmitteln zu erleichtern (z. B. Beschriftungen für Suchbereiche, Kennzeichnung von Seitenbereichen).
  • Im Kontaktformular ist das automatische Ausfüllen von Feldern nicht möglich, allerdings kann Ihr Browser Vorschläge für das automatische Ausfüllen machen. Die erwarteten Formate sind nicht immer angegeben (z. B. E-Mail).
  • Bei einigen englischen oder deutschen Begriffen werden keine Sprachänderungen angegeben;
  • Einige Veröffentlichungen sind noch nicht zugänglich gemacht worden, dies wird jedoch so bald wie möglich nachgeholt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. Oktober 2021 erstellt.
Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation “Observatoire national de la qualité scolaire”.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.